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Bank­voll­macht: Das Wichtigste in Kürze

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen, egal wie alt man ist. Eine Bank­voll­macht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Finanzen in vertrauens­würdige Hände zu legen. In unvorher­sehbaren Situationen und auch in Notfällen bleiben Sie so handlungs­fähig. Bevoll­mächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Bankgeschäfte in Ihrem Namen durchzuführen. Ob Überweisungen zu tätigen oder Konto­informationen abzurufen – die Bank­voll­macht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre finanziellen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen zu regeln.

  • Mit einer Konto­voll­macht können Sie Ihre Bankgeschäfte an eine oder mehrere von Ihnen gewählte Vertrauens­personen übergeben
  • Konto­voll­machten werden in der Regel für Giro­konten, Wert­papier­depots oder Anlage­konten eingerichtet
  • Ein Wider­ruf der Voll­macht ist jederzeit möglich
  • Eine Konto­voll­macht kann entweder nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todes­fall gelten
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Arten der Vollmachten

Die wichtigsten Arten von Bankvollmachten

Mit einer Voll­macht können Sie nicht nur verschiedene Rechte für die bevollmächtigte Person festlegen, sondern auch regeln, in welchem Zeit­raum und bei welchem Ereignis die Voll­macht gelten soll. Eine Vollmacht kann ab dem 18. Lebensjahr eingerichtet werden.

Voll­macht über den Tod hinaus

  • Am häufigsten genutzte Voll­macht
  • Zeitlich unbegrenzt
  • Beginnt zu Leb­zeiten und gilt über den Tod hinaus
  • Hilft z. B. bei der Abwicklung von Todes­fällen

Vollmacht zu Lebzeiten

  • Zeitlich begrenzt
  • Gilt ausschließlich zu Leb­zeiten und erlischt beim Tod der Voll­macht­geberin oder des Voll­macht­gebers
  • Sinnvoll bei mehreren Erben beziehungsweise Erbinnen, um Erb­streitigkeiten zu verhindern

Voll­macht nach dem Tod

  • Voll­macht tritt nach dem Tod der Konto­inhaberin oder des Konto­inhabers in Kraft
  • Sinnvoll, wenn man zu Leb­zeiten die volle Kontrolle über seine Bank­geschäfte behalten will

Eine Alternative zur Kontovollmacht stellt in manchen Fällen das sogenannte Gemeinschafts­konto dar. Es lohnt sich beispielsweise für Paare, Eheleute aber auch für Wohn­gemeinschaften etc.

Die Voll­macht­gebende Person kann die Konto­voll­macht jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Für eine allgemein gute Nachvoll­ziehbarkeit sollte dazu eine schriftliche Erklärung vorliegen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Konto­voll­macht

Für wen ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Konto­voll­macht im Grunde für alle Menschen sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bank­geschäfte aus gesund­heitlichen Gründen nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod problemlos Zugriff auf Ihre Konten haben.

Wozu berechtigt eine Kontovollmacht?

Bei einer Konto­voll­macht geht es in erster Linie um Guthaben­konten (Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten) und Wert­depots. In der Regel dürfen Bevoll­mächtigte im Grunde alle üblichen Transaktionen und Handlungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konto stehen, durch­führen. Für Kredit­karten oder Darlehen ist eine Bank­voll­macht hingegen nicht möglich.

Was dürfen Bevollmächtigte nicht?
  • Darlehen abschließen
  • Konten kündigen oder eröffnen
  • Umschreibung des Kontos auf den eigenen Namen
  • Unter­vollmachten erteilen
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Wichtiger Hinweis
Die Informationen und Texte, die auf dieser Website zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich zu Informations­zwecken und stellen keine (erb-)rechtliche Beratung dar. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an Ihre Sparkasse zu wenden.

Die Harzsparkasse erhielt das Qualitätssiegel Gold für die Beratung von Privatkunden in Sachsen-Anhalt vom Deutschen Institut für Bankentests der renommierten Zeitung DIE WELT.

Die Harzsparkasse belegte beim bundesweiten Qualitäts-Bankentest Platz 3 bei der Beratung von Firmenkunden in Sachsen-Anhalt.

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