Mitarbeitende gewinnen und binden
Fachkräfte sind für Unternehmen das wichtigste Kapital. Für den nachhaltigen Unternehmenserfolg ist es entscheidend, junge und erfahrende Mitarbeitende zu finden – und zu halten. Mit überzeugenden Zusatzleistungen schaffen Sie dafür die besten Voraussetzungen.
Grundbedürfnis Sicherheit
Unser Angebot zur Mitarbeiterbindung steht auf drei starken Säulen, die ein zentrales Grundbedürfnis ansprechen: Sicherheit. Mit der betrieblichen Kranken- und Unfallversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie allen Mitarbeitenden echte Mehrwerte – vom Berufseinstieg bis zum Ruhestand.
Unsere attraktiven Zusatzleistungen bieten auch Ihrem Unternehmen echte Mehrwerte:
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Krankenversicherung
Betriebliche Unfallversicherung
Unsere attraktiven Zusatzleistungen bieten Ihren Mitarbeitenden echte Mehrwerte über das übliche Gehalt hinaus:
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Krankenversicherung
Betriebliche Unfallversicherung
Von einer Altersvorsorge über den Betrieb profitieren Sie genauso wie Ihre Mitarbeitenden. Als Unternehmen sparen Sie Lohnnebenkosten. Diese können Sie direkt an Ihre Mitarbeitenden – teilweise verpflichtend und darüber hinaus freiwillig – weitergeben, um sie zu motivieren und länger an Ihr Unternehmen zu binden. Sie bieten ihnen damit finanzielle Sicherheit und zugleich ein zusätzliches Ruhestandsentgelt.
Sie entscheiden, wie die Altersvorsorge über den Betrieb in Ihrem Unternehmen konkret ausgestaltet werden soll. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten: Sie können die Finanzierung ganz oder teilweise übernehmen. Die Inanspruchnahme einer Entgeltumwandlung steht Ihren Mitarbeitenden laut Gesetz zu. Beiträge, die Sie finanzieren, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Für die Umsetzung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, etwa die Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionszusage oder Pensionsfonds.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen: Eine Absicherung auf Privatpatienten-Niveau bietet für die Belegschaft spürbare Vorteile.
Als Arbeitgeber können Sie für Ihre Mitarbeitenden aus mehreren Tarifen wählen. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Variante sogar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Unfälle können die berufliche Existenz gefährden. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist hier nicht ausreichend. Diese Lücke schließt die betriebliche Unfallversicherung (bUV). Sie schützt Ihre Mitarbeitenden rund um die Uhr und weltweit vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Sie geht damit weit über den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus, die nur während der Arbeitszeit, am Arbeitsort sowie für den direkten Arbeitsweg Sicherheit bietet. Ihr Unternehmen übernimmt die Zahlung der Beiträge. Diese können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Auf einen Blick
Die Harzsparkasse erhielt das Qualitätssiegel Gold für die Beratung von Privatkunden in Sachsen-Anhalt vom Deutschen Institut für Bankentests der renommierten Zeitung DIE WELT.
Die Harzsparkasse belegte beim bundesweiten Qualitäts-Bankentest Platz 3 bei der Beratung von Firmenkunden in Sachsen-Anhalt.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.