Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.
Sie eröffnen ein Kündigungsgeldkonto auf den Namen Ihrer Firma und verpfänden das Guthaben an Ihren Vermieter. Möchte dieser das hinterlegte Guthaben in Anspruch nehmen, informieren wir Sie darüber. So behalten Sie jederzeit den Überblick.
Zur Anlage einer Mietkaution benötigen Sie lediglich die erforderlichen Befugnisse zur Anlage einer Mietkaution.